Rehabilitations- und Rentenberatung Matthias Geibel
Ich lasse Sie nicht im Regen stehen!

Honorar

Rentenberater sind gesetzlich verpflichtet ihr Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Ich rechne meine Dienstleistungen im Regelfall nach der so genannten Mittelgebühr, zuzüglich der hierauf entfallenen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab.

Die Mittelgebühr beträgt zurzeit:

Erstberatung: 150,00 €

Rentenbescheid, möglichen Rentenbeginn oder Rentenunterlagen prüfen: 175 €

Prüfung Erfolgsaussichten Rechtsmittel: 210 €

Antragsstellung: 359 €

Widerspruchsverfahren: 359 €

Klageverfahren: 360 €

Steuerrechtlich zählt das in Rechnung gestellte Honorar zu den Werbungskosten und kann daher steuerrechtlich geltend gemacht werden.

Ergänzender Hinweis:

Neben dem Honorar sind vom Mandanten alle Auslagen (wie z. B. Porto, Schreibauslagen, Telefon- und Reisekosten, zurzeit pauschal 20 €) zuzüglich der auch hierauf entfallenen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erstatten.