Rentenberater sind gesetzlich verpflichtet ihr Honorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen. Ich rechne meine Dienstleistungen im Regelfall nach der so genannten Mittelgebühr, zuzüglich der hierauf entfallenen gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab. Abweichungen von der Mittelgebühr werden begründet und kommuniziert.
Die Mittelgebühr beträgt zurzeit:
- Erstberatung: 150,00 €
- Rentenbescheid, möglichen Rentenbeginn oder Rentenunterlagen prüfen: 175,00 €
- Prüfung Erfolgsaussichten Rechtsmittel: 210,00 €
- Antragsstellung: 359,00 €
- Widerspruchsverfahren: 359,00 €
- Klageverfahren: 360,00 €
Neben dem Honorar sind vom Mandanten alle Auslagen (Porto, Schreibauslagen und Telefon, zurzeit pauschal 20,00 €) sowie die ggf. anfallenden Reisekosten, zuzüglich der auch hierauf entfallenen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erstatten.
Das in Rechnung gestellte Honorar gehört zu den Werbungskosten und kann daher steuerrechtlich geltend gemacht werden.
